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   BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 221/21   

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https://dejure.org/2022,33085
BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 221/21 (https://dejure.org/2022,33085)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2022 - VIa ZR 221/21 (https://dejure.org/2022,33085)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 221/21 (https://dejure.org/2022,33085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 826, 852 Satz 1 BGB, 31 BGB, § 562 ZPO, § 561 ZPO, §§ 559, 314 ZPO, § 818 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB, § 667 BGB, § 818 Abs. 4, § 819 BGB, § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Motorenherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Inanspruchnahme eines Motorenherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 221/21
    Die Beklagte hat aufgrund des vom Kläger ungewollt abgeschlossenen Kaufvertrags einen Vermögensvorteil in Form eines Anspruchs gegen den Kläger auf Zahlung des Kaufpreises erlangt (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 82).

    Eine in der Aufrechnung liegende Verkürzung des Leistungswegs beträfe auch dann lediglich den Aufwand der Beklagten (BGH, Urteil vom 12. September 2022 - VIa ZR 122/22, zVb), der nur als Entreicherung berücksichtigt werden könnte, auf die sich die Beklagte nach § 818 Abs. 4, § 819 BGB nicht berufen kann (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 92 ff.).

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 221/21
    Rechtsfehlerhaft und von der Revision im Ausgangspunkt zutreffend bemängelt hat das Berufungsgericht jedoch bei der Bemessung der Höhe des Anspruchs außer Acht gelassen, dass auch der Anspruch auf Restschadensersatz einer Vorteilsausgleichung im Sinne einer Verrechnung gezogener Nutzungsvorteile zu unterziehen ist (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16).
  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 35/21

    Kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung: Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 221/21
    Zwar ist die Annahme des Berufungsgerichts, dem Kläger stehe ein Restschadensersatzanspruch gemäß §§ 826, 852 Satz 1 BGB gegen die Beklagte zu, dem Grunde nach der revisionsrechtlichen Überprüfung entzogen, weil die Beklagte die Revision nachträglich wirksam auf die Höhe des Anspruchs beschränkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2022 - V ZR 35/21, NJW 2022, 2685 Rn. 8).
  • BGH, 12.09.2022 - VIa ZR 122/22

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz des Fahrzeugkäufers und Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 221/21
    Eine in der Aufrechnung liegende Verkürzung des Leistungswegs beträfe auch dann lediglich den Aufwand der Beklagten (BGH, Urteil vom 12. September 2022 - VIa ZR 122/22, zVb), der nur als Entreicherung berücksichtigt werden könnte, auf die sich die Beklagte nach § 818 Abs. 4, § 819 BGB nicht berufen kann (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 92 ff.).
  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 601/21

    Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall:

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 221/21
    Die Revision ist, nachdem die Beklagte das Rechtsmittel durch eine Beschränkung ihres Revisionsangriffs nach Einreichung der Revisionsbegründung in der Sache teilweise zurückgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 601/21, NJW 2022, 2752 Rn. 5), auch im Umfang des reduzierten Revisionsangriffs unbegründet.
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